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FFG-Verfahren: Gerichtstermin im Februar

Das Warten auf eine gericht­liche Entscheidung „über Wohl und Wehe des Filmför­de­rungs­ge­setzes und damit der FFA“ gehe weiter, berichtet Blickpunkt:Film. Jetzt aber sei für den 23. Februar ein „poten­ziell entschei­dender Termin“ vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig anberaumt worden. Dieses prüfe derzeit, ob seine Bedenken gegen das FFG mit der jüngsten „kleinen Novel­lierung“ ausge­räumt sind und sich damit eine Prüfung vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt erledigt haben könnte. Im Zuge dieser Termi­nierung sei absehbar, dass der FFA-Haushalt später beschlossen wird als üblich und damit auch die Auszahlung von Referenz­för­der­mitteln in 2011 einen Aufschub erfahren könnte: BVerwG setzt Termin im FFG-Verfahren