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Pressemitteilung

Produzentenallianz begrüßt die Verabschiedung der EU‑Urheberrechtsrichtlinie:
Zukunftsweisende Grundlage für Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber geschaffen

Mit der Verab­schiedung ohne Änderungen des im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission erarbei­teten Entwurfs hat sich das Europäische Parlament deutlich für die Verant­wort­lichkeit der großen kommer­zi­ellen Platt­form­an­bieter für eine Klärung von Urheber­rechten der über ihre Dienste bereit­ge­stellten urheber­rechtlich geschützten Werke ausge­sprochen. Damit wird eine Grundlage für die Durch­setzung der berech­tigten Ansprüche von Urhebern und Produ­zenten geschaffen.

Berlin, 26. März 2019 – Die mit der heute vom Europäi­schen Parlament mit deutlicher Mehrheit verab­schie­deten Urheber­rechts­richt­linie bestä­tigte Verant­wort­lichkeit der inter­na­tio­nalen Platt­form­an­bieter für die Klärung der Rechte an von den Nutzern einge­stellten Beiträgen wird von der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen (Produ­zen­ten­al­lianz) ausdrücklich begrüßt. Mit der Verab­schiedung sind die berech­tigten Ansprüche der Urheber und der Produk­ti­ons­un­ter­nehmen, trotz der öffent­lichen Verun­si­cherung und teils gestreuter Falsch­in­for­mation, deutlich gestärkt worden. Mit dieser Reform des Urheber­rechts wurde die Grundlage für verläss­liche und zukunfts­wei­sende Regelungen für ein neues Urheber­recht geschaffen.

Nach der formellen Verab­schiedung im Rat, vorrau­sichtlich in einer Sitzung im April 2019, haben die Regie­rungen der Mitglieds­staaten zwei Jahre Zeit, die Richt­linie in nationale Gesetze zu fassen. Die Produ­zen­ten­al­lianz wird sich bei der Umsetzung der Richt­linie auf natio­naler Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen so ausge­staltet werden, dass vor allem die großen Platt­form­be­treiber motiviert sein werden, Lizenzen zu erwerben. Im Bereich des Urheber­ver­trags­rechts, zu dem die heute verab­schiedete Richt­linie ebenfalls weitrei­chende Regelungen enthält, wird es im Zuge der Umsetzung darum gehen, die im deutschen Urheber­recht bereits sehr stark ausge­bauten Regelungen zur angemes­senen Vergütung von Urhebern und Leistungs­schutz­be­rech­tigten mit einem fundierten Verständnis für die Beson­der­heiten der verschie­denen Branchen der Medien­in­dustrie an die Vorgaben der Richt­linie anzupassen.

 

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Presse­kontakt:

Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V.,
Geschäfts­stelle Berlin,
T 030 2067088-10
presse@produzentenallianz.de