Skip to main content
News

15. RÄStV: „Massiver Eingriff in die Freiheit des Bürgers“

„Wenn nicht noch ein Wunder geschieht oder wenn die Minis­ter­prä­si­denten der Länder nicht noch Vernunft annehmen – beides ist in dieser Frage wohl unwahr­scheinlich –, wird morgen der ‚Fünfzehnte Staats­vertrag zur Änderung rundfunk­recht­licher Staats­ver­träge‘ von den Länder­chefs unter­zeichnet werden,“ schreibt Ingo von Münch, emeri­tierter Professor für Öffent­liches Recht und früher Kultur- und Wissen­schafts­se­nator und Zweiter Bürger­meister in Hamburg, in der Frank­furter Allge­meinen. Wichtigster Inhalt des Staats­ver­trags sei die Aufhebung des bisher geltenden „Rundfunk­ge­büh­ren­staats­ver­trages“, der durch einen „Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag“ ersetzt werden soll. Kurz: statt „Gebühr“ also nun „Beitrag“. Was auf den ersten Blick nur als ein Worttausch erscheine, bedeute in Wahrheit eine „Revolution im deutschen Rundfunk­wesen, dies nicht zum Wohle der Allge­meinheit, sondern einzig und allein als weitere Privi­le­gierung der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten – verbunden mit einem massiven Eingriff in die Freiheit des Bürgers“: Die verlorene Freiheit des Gebüh­ren­zahlers (frei zugänglich)