Skip to main content
News

TV-Serien-DVDs nicht immer videoabgabepflichtig

Laut Filmför­de­rungs­gesetz sind Programm­an­bieter verpflichtet, an die Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) die sogenannte Video­abgabe zu leisten, wenn Medien­träger wie DVD und Blu-Ray Filmin­halte mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten enthalten, schreibt Video­Markt. Die 21. Kammer des Berliner Verwal­tungs­ge­richts habe jetzt entschieden, dass diese Laufzeit nicht auf die Gesamt­laufzeit einer DVD (bzw. die Gesamt­länge der auf einer DVD enthal­tenen Filmfolgen) bezogen werden kann, sondern nur auf die Laufzeit der einzelnen Folgen. In diesem fall bestehe in der Regel keine Pflicht zur Zahlung an die FFA: DVDs mit TV-Serien nicht zwingend abgabe­pflichtig