Skip to main content
News

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über FFG

Die Branche blicke am heutigen Mittwoch gespannt nach Leipzig auf die mündliche Verhandlung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (BVerwG), bei dem es womöglich um die Zukunft des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) und nicht zuletzt die der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) geht, berichtet Filmecho/Filmwoche. Das Gericht habe dabei auf seiner Homepage im Vorfeld der Anhörung die Fakten noch einmal zusam­men­ge­tragen. Dabei heiße es unter anderem, in der mündlichen Verhandlung werde es „zunächst um die Frage gehen, ob der Senat seinen Vorla­ge­be­schluss aufhebt. In diesem Fall müsste dann über die Klagen weiter­ver­handelt werden. Dabei wird es – die Anwend­barkeit der Neure­gelung auf die strei­tigen Sachver­halte unter­stellt – u.a. um die Frage gehen, ob die Bedenken des Senats aus seinem Vorla­ge­be­schluss durch die Neufassung des FFG ausge­räumt sind“: Countdown für Leipzig

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts Leipzig (frei zugänglich)