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Bundesverwaltungsgericht: Filmförderungsgesetz verfassungskonform

Die Presse­mit­teilung der Produ­zen­ten­al­lianz im Wortlaut:

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt Leipzig hat sich heute in einer vierstün­digen Verhandlung ausführlich mit allen gegen die verfas­sungs­gemäße Gültigkeit des Filmför­de­rungs­ge­setzes  (FFG) vorge­brachten Bedenken ausein­an­der­ge­setzt. In der Folge der im letzten Sommer verab­schie­deten kleinen FFG-Novelle ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass das FFG in jeder Hinsicht als verfassungs­gemäß anzusehen ist.  Insbe­sondere hat das Gericht die Zweifel, der Bund hätte keine Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für den Erlass dieses Gesetzes, nicht gelten lassen.

Uli Aselmann, Vorsit­zender des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Kino: „Wir sind sehr erleichtert, dass damit die Zukunft dieses überaus wichtigen Finan­zie­rungs­ele­ments für den deutschen Film gesichert ist. Wir appel­lieren an die klagenden Kinobe­treiber, diese Entscheidung des höchsten deutschen Verwal­tungs­ge­richts jetzt auch zu akzep­tieren und gemeinsam an einer zeitge­mäßen Fortent­wicklung des FFG zu arbeiten.“

Alexander Thies, Vorsit­zender des Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stands: „Insbe­sondere möchten wir uns bei der überwie­genden Mehrheit der Branche bedanken, die sich in diesen Jahren der Unsicherheit nicht beirren ließ und die FFA getragen und nicht alleine gelassen hat.“

Zur Presse­mit­teilung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts: Filmabgabe verfas­sungs­gemäß (frei zugänglich)