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Kino.to: Inzwischen 25 Beschuldigte

Nach dem Pauken­schlag mit der Razzia gegen die Hinter­männer von „kino.to“ drehten die Ermittler „keineswegs Däumchen“, schreibt Dirk Fisser in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wolfgang Klein von der General­staats­an­walt­schaft Dresden habe gegenüber dem Blatt erklärt, momentan drehe sich in seiner Behörde alles um kino.to. „Gigan­tische Mengen an Daten“ müssten ausge­wertet werden. Ein Petabyte (eine Million Gigabyte) würde unter die Lupe genommen. Die Zahl der ursprünglich 21 Beschul­digten sei laut Klein im Zuge der Ermitt­lungen mittler­weile auf 25 gestiegen. „Und ich gehe davon aus, dass da noch der ein oder andere hinzu­kommen wird“: kino.to: Anklagen bis Ende des Jahres (frei zugänglich)

Unter­dessen schreibt  Nikolaus Hammer­schmidt in den Financial Times Deutschland, einige Juristen sähen gar keine Verletzung des Urheber­rechts beim bloßen Ansehen von Filmen auf Streaming-Angeboten wie Kino.to. Streaming bezeichne den techni­schen Vorgang beim Anschauen eines Films: Der Nutzer öffnet den Film über seinen Inter­net­browser und lädt die Datei vorüber­gehend in den Arbeits­speicher seines Rechners herunter. Da der Film nach dem Ansehen automa­tisch gelöscht wird, mache sich der Nutzer – bislang – nicht strafbar. Ein Gesetz zum Streaming gebe es nicht, auch der Dritte Korb der Urheber­rechts­reform, der noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode verab­schiedet werden soll, halte nichts dazu bereit: Verbrecher für eineinhalb Stunden (frei zugänglich)