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EuGH urteilt gegen Antipiraterie-Filterzwang

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Streit zwischen Rechte­inhabern auf der einen und Internet-Providern auf der anderen Seite am Donnerstag „im Sinne der Infor­ma­ti­ons­freiheit“ geurteilt, meldet Sat+Kabel online. Die Einrichtung eines Filter­systems, das im Interesse der Inhaber von Urheber­rechten die elektro­nische Kommu­ni­kation im Netz zeitlich unbegrenzt überwachen würde, zwinge den Online-Anbieter, ein „kompli­ziertes, kostspie­liges, auf Dauer angelegtes und allein auf ihre Kosten betrie­benes Infor­ma­tik­system einzu­richten“. Weil dies für alle Kunden gelte, sei dies ein Verstoß gegen die Charta der Grund­rechte der Europäi­schen Union, hätten die Richter geurteilt: Rückschlag für Hollywood & Co.: EU-Gerichtshof kassiert P2P-Internet-Filter (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Gerichtshofs der Europäi­schen Union: Das Unions­recht steht einer von einem natio­nalen Gericht erlas­senen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Inter­net­zu­gangs­diensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzu­geben, um einem unzuläs­sigen Herun­ter­laden von Dateien vorzu­beugen (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)