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Nutzung von Streaming-Portalen „für Nutzer weiterhin ungefährlich“

Die GVU und einige Internet-Portale versuchten seit ein paar Wochen, „das Gerücht zu streuen, dass die Nutzung von Streaming-Portalen strafbar und somit gefährlich sei“, berichtet das Internet-Portal gulli.com, für das der auf Urheber­recht spezia­li­sierte RA Dr. Alexander Wachs „das Gerücht“ überprüft habe. Wachs kommt zu dem Schluss, dass das Anschauen von gestreamten Filmen „für Nutzer weiterhin ungefährlich“ sei, „wenn auch nicht sicher legal“. Ob es aller­dings richtig sei, Musik oder Filme zu konsu­mieren ohne diese zu bezahlen, stehe auf einem anderen Blatt: movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich! (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung der GVU (vom 22.12.2011): 3 Jahre und 5 Monate Haft für "Server­be­schaffer" von kino.to – Richter Winderlich stellt in Urteils­be­gründung klar: Nutzen von illegalen Streams ist rechts­ver­let­zende Verbreitung und Verviel­fäl­tigung (frei zugänglich)