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Trennung von Auftrag und Finanzierung in der Kritik

Seit 19. November ist der Entwurf zur Reform des Auftrags für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk öffentlich. Bis 14. Januar 2022 ist Zeit für Stellung­nahmen und Änderungs­vor­schläge. Nach den bishe­rigen Reaktionen ist zu erwarten, dass die Vorgaben für Unter­haltung, eine mögliche Ausweitung von Nicht-EU-Lizenz­filmen in der Mediathek, die absehbare Expansion der Online-Angebote und die damit verbundene Kosten­stei­gerung, zu Einsprüchen führen werden. Nach Auffassung von Claus Grewenig vom VAUNET sollte der Auftrag „auf die Haupt­pro­gramme und Kernzeiten fokus­siert werden. Eine Ausla­gerung des öffentlich-recht­lichen Kernauf­trags in den Bereichen Infor­mation, Bildung und Kultur auf Randzeiten, Sparten­pro­gramme oder ins Internet konter­ka­riert den Sinn und Zweck des Auftrags und kann eine Beitrags­fi­nan­zierung nicht legiti­mieren.“ Kritik am Entwurf kommt auch von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Medien­rechtler an der Univer­sität Leipzig: „Das Gegen­ge­wicht des öffentlich-recht­lichen Rundfunks bezieht sich in erster Linie auf die Bereiche, in denen private Medien Vielfalts­de­fizite ausweisen. Eine smarte Regulierung setzt an diesen Funkti­ons­de­fi­ziten an. Diesem Ziel wird der Entwurf nicht gerecht.“ Bei der Ausklam­merung der Finan­zierung wurde übersehen, so Gersdorf, dass eine Beauf­tragung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks die Finan­zie­rungs­not­wen­digkeit nach sich ziehe. Was beauf­tragt ist, sei zu finan­zieren. Das verlange das Verfas­sungs­recht.

„Bei der Reform des Auftrags und der Finan­zierung muss die private Medien­in­dustrie beachtet werden“ auf medienpolitik.net am 25.11.2021