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Verlängerung Ausfallfonds II (TV) – Wichtiges Signal für Produktionsunternehmen

Versi­che­rungen seien weiter nicht bereit coronabe­dingte Schäden bei Filmpro­duk­tionen zu übernehmen. Mildern würden daher die Instru­mente des Corona-Schutz­schirms, die Ausfall­fonds I und II, die Folgen der Pandemie für die Branche, gestützt auf die Bund und Länder. Helmut Hartung schreibt in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung vom 14.1.2022 zum aktuellen Stand dieser wichtigen Instru­mente, dass sich nun „der größte Teil der Bundes­länder sowie die vier großen Sender­gruppen“ darauf verständigt hätten, „den Ausfall­fonds für Fernseh­pro­duk­tionen bis zum 30. Juni fortzu­führen.“ Für Bayern, NRW und Berlin könnten bereits Anträge einge­reicht werden, bei den anderen acht Bundes­ländern, die sich am Fonds betei­ligen, werde das in Kürze möglich sein. Nur Thüringen sei nicht mehr dabei. Ansprüche könnten rückwirkend zum 1. Oktober geltend gemacht werden, da die bisherige Regelung zum 30. September 2021 ausge­laufen sei.

Christoph Palmer, Geschäfts­führer der Allianz Deutscher Produ­zenten äußert dazu im Gespräch mit der F.A.Z.: „Ich freue mich über die Verlän­gerung des Ausfall­fonds bis zum 30. Juni 2022. Dank der hervor­ra­genden Zusam­men­arbeit zwischen Bund, Ländern und Sendern wurde mit den Fonds ein zentrales Instrument geschaffen, trotz pande­mi­scher Lage Produk­tionen zu ermög­lichen“. „Die geringe Inanspruch­nahme zeigt aber auch die stabi­li­sie­rende Wirkung der Fonds. Sie ist ein Indiz für hohe Standards bezüglich Vorsichts- und Hygie­ne­maß­nahmen bei Drehar­beiten. Ich bin zuver­sichtlich, dass die Branche bei coronabe­dingten Schäden auch in der Zukunft nicht allein­ge­lassen wird.“

Die betei­ligten Staats­kanz­leien äußerten, dass „seit Januar 2021 insgesamt nur 49 Schadens­fälle gemeldet“ worden seien, „für die 1,5 Millionen Euro an Kosten­er­stat­tungen bezahlt worden sind.“ Corona-Ausfall­fonds zahlt weiter

 

Auch Hamburg verlängert Ausfall­fonds II

Hamburg habe ebenfalls bereits den Ausfall­fonds II verlängert, so die Produ­zen­ten­al­lianz in epd Medien Nr. 10a vom 14.1.2022 „Fast alle Bundes­länder sowie die vier großen Sender­gruppen ARD, ZDF, RTL und ProSiebenSat.1 wollen Produk­ti­ons­un­ter­nehmen auch weiterhin entschä­digen, wenn sie die Drehar­beiten für Auftrags­pro­duk­tionen infolge der Corona-Pandemie unter­brechen müssen. Die Allianz Deutscher Produ­zenten bestä­tigte dem Evange­li­schen Presse­dienst (epd) am Freitag, dass in Bayern, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen bereits wieder Anträge für den bis zum 30. Juni verlän­gerten Ausfall­fonds II einge­reicht werden können.“

 

Ausfall­fonds für Filme und High-End-Serien verlängert / Roth: „Zentrales Hilfs­in­strument für die Filmwirt­schaft“
Die neue Bundes­re­gierung verlängert den Ausfall­fonds 1 für Kinofilme und High-End-Serien, wie aus einer Presse­mit­teilung vom 14.1. hervorgeht. Durch den Fonds wird das pande­mie­be­dingte wirtschaft­liche Risiko für Produ­zen­tinnen und Produ­zenten minimiert. Sie können auf finan­zielle Mittel aus dem Fonds zugreifen, falls es durch einen Corona-Ausbruch am Set zu einer Verzö­gerung des Drehs kommt. Durch die Verlän­gerung werden jetzt Drehar­beiten abgesi­chert, die bis zum 30. Juni 2022 statt­finden. Auch die Länder setzen ihre Betei­ligung am Ausfall­fonds 1 entspre­chend fort.

Die Staats­mi­nis­terin für Kultur und Medien Claudia Roth: „Gerade in der Corona-Krise brauchen die Film- und Serien­pro­duk­tionen unsere Solida­rität und Unter­stützung. Der Ausfall­fonds 1 hat sich dabei als zentrales Hilfs­in­strument für die Filmwirt­schaft erwiesen, weil er unter teils schwie­rigen Bedin­gungen die Produktion zahlreicher hochwer­tiger Filme und Serien ermög­licht hat. Da ein zeitnahes Ende der Pandemie leider nicht in Sicht ist, verlängern wir den Ausfall­fonds 1 bis in den Sommer, um der Branche Planungs­si­cherheit zu geben. Davon profi­tieren alle: die Filmschaf­fenden und der Filmstandort Deutschland, aber auch die Kinos und das Publikum.“ Ausfall­fonds für Filme und High-End-Serien verlängert / Kultur­staats­mi­nis­terin Roth: „Zentrales Hilfs­in­strument für die Filmwirt­schaft“ (bundesregierung.de)