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GEMA vs. YouTube: Urteil zwingt Parteien an den Verhandlungstisch

Das Landge­richt Hamburg habe am Freitag der Klage der Verwer­tungs­ge­sell­schaft GEMA gegen das Video­portal „YouTube“ weitgehend Recht gegeben, doch der Streit sei damit nicht beigelegt, schreiben Harald Schumann und Anna Sauerbrey im Tages­spiegel und fragen, wie es er weiter geht: YouTube soll seine Nutzer kontrol­lieren (frei zugänglich)

Nach dem „Punktsieg“ vor dem Hamburger Landge­richt wolle die Gema keine Sperrung weiterer Musik­titel erwirken, berichtet Heise online. Laut Gema-Chef Harald Heker sei das Verfahren „ganz bewusst“ ein Muster­ver­fahren, wieder ernsthaft mit YouTube verhandeln. Auch Google wolle wieder an den Verhand­lungs­tisch, man stimme „im Grunde“ überein, dass Musik auch entlohnt werden müsse: Gema-Chef sieht YouTube im Handlungs­zwang (frei zugänglich)

Das Urteil des Hamburger Landge­richts habe weder Youtube noch die Gema zum Sieger gemacht, kommen­tiert Andrea Rungg in den Financial Times Deutschland. Zur Klärung des Grund­pro­blems trage das Urteil wenig bei, könnte beide aber an den Verhand­lungs­tisch zwingen: Mini-Sieg für das Urheber­recht (frei zugänglich)

Die FTD haben auch Presse­stimmen zum Gema-Youtube-Streit gesammelt: „Ein gutes Urteil für Schrift­steller, Musiker und Journa­listen“ (frei zugänglich)