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Urteil: Speicherplattformen können für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich gemacht werden

Der Bundes­ge­richtshof habe am Donnerstag entschieden, dass Speicher­platt­formen wie Rapidshare für Urheber­rechts­ver­let­zungen beim Abruf gespei­cherter Dateien mitver­ant­wortlich gemacht werden können, meldet Spiegel online. Voraus­setzung sei, dass das Unter­nehmen zuvor auf gleich­artige Rechts­ver­let­zungen hinge­wiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unter­lassen hat. Ein anderes Gericht müsse nun im Detail klären, wann und wie Filehoster gegen Urheber­rechts­ver­let­zungen im eigenen Angebot vorgehen müssen: Filehoster haften unter Umständen für Rechts­ver­let­zungen (frei zugänglich)

Für Urheber seien das gute Nachrichten, heißt es bei GamesMarkt.de. Sie beklagten seit Jahren, dass die Filehoster quasi nur mit angezo­gener Handbremse gegen Urheber­rechts­ver­let­zungen auf ihren Platt­formen vorgehen würden. Mit der jetzigen Entscheidung stehe zumindest fest, dass sich die Filehoster nicht komplett aus der Verant­wortung ziehen können: BGH-Entscheidung stärkt Rechte­inhaber