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DFFF: Verlängerung bis 2015 beschlossen

Der Deutsche Filmför­der­fonds (DFFF) sei von Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann um drei Jahre bis 2015 verlängert worden, meldet die Süddeutsche Zeitung. Neu sei, dass künftig auch sogenannte barrie­re­freie Fassungen eines Films produ­ziert werden müssen. Der DFFF sei jeweils auf drei Jahre begrenzt und nun zum zweiten Mal verlängert worden. Bis Ende August 2012 seien Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 329 Millionen Euro bewilligt worden, was zu Inves­ti­tionen im Rahmen der Kinopro­duktion in Höhe von mehr als 1,5 Milli­arden Euro geführt habe: Bund fördert nur noch „barrie­re­freie“ Filme (frei zugänglich)

Die überar­beitete Richt­linie werde zeitgleich mit dem neuen Förder­zeitraum zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, heißt es in der Presse­mit­teilung des BKM. Neben der Verpflichtung, eine barrie­re­freie Fassung zu erstellen, werde darin die Mindest­ko­pienzahl erhöht, um eine umfas­sendere Auswertung auf der Kinoleinwand zu gewähr­leisten. Förder­an­träge müssen künftig spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn gestellt werden, Berechnung der Handlungs­kosten wird den Paral­lel­re­ge­lungen der Filmför­de­rungs­an­stalt und der Länder­för­de­rungen angepasst. Virtuelle Drehar­beiten werden im Eigen­schaftstest für Spiel­filme stärker berück­sichtigt. Hierdurch wird der wachsenden Bedeutung von visuellen Effekten Rechnung getragen und die deutsche Visual-Effects-Branche gestärkt. Staats­mi­nister Bernd Neumann: „Der DFFF ist mittler­weile zu einem zentralen Bestandteil der Filmför­derung geworden und trägt entscheidend zur Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft bei. Daher haben wir eine Verlän­gerung des DFFF bis 2015 beschlossen, die nun auch von der Europäi­schen Kommission gebilligt wurde.“ Deutscher Filmför­der­fonds verlängert – Filme künftig barrie­refrei (frei zugänglich)

Direkt zur Richt­linie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmpro­duktion in Deutschland“ (Deutscher Filmför­der­fonds) (frei zugänglich)