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Büro für Technikfolgenabschätzung: Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz soll überdacht werden

Eine neue Studie des Büros für Technik­fol­gen­ab­schätzung (TAB) des Deutschen Bundestags umreiße zahlreiche netzpo­li­tische Handlungs­felder vom Breit­band­ausbau bis zum Daten­schutz, berichtet Heise online. Unter anderem empfehlen die Autoren, die derzeit geltenden Regelungen für die Verweil­dauer öffentlich-recht­licher Inhalte im Netz zu überdenken. Die aktuelle bestehende Pflicht, Videos aus den Media­theken spätestens nach sieben Tagen wieder zu „depubli­zieren“, wirke sich „vermutlich nachteilig auf das Quali­täts­spektrum der Inhalte im Internet“ aus: Bundes­tags­studie: Öffentlich-recht­liche Inhalte sollten länger im Netz stehen (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten des Büros für Technik­folgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (frei zugänglich)

Direkt zur Studie Gesetz­liche Regelungen für den Zugang zur Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)