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Früherer SR-Fernsehspielchef: Kein Schadenersatz für „Eingriff in die berufliche Sphäre“

Der frühere Fernseh­spielchef des Saarlän­di­schen Rundfunks (SR), Martin Buchhorn, sei im Rechts­streit gegen die ARD-Anstalten beim Saarbrücker Landge­richt unter­legen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Buchhorn, der seit 2004 pensio­niert ist, sei von ARD-Hierarchen wegen seiner frühen Enthül­lungen über Schleich­werbung heftig und öffentlich attackiert worden. Der SZ habe Buchhorn 2008 gesagt, „in der ARD habe es ein Schleich­werbe-System gegeben, von dem alle gewusst hätten“. Buchhorn habe auf Schaden­ersatz geklagt, weil er innerhalb der ARD so behandelt werde, als sei er „wegen branchenweit bekannter Unzuver­läs­sigkeit“ vorzeitig von seinem Vertrag entbunden worden. Das Gericht habe befunden, dass es einen „Eingriff in die beruf­liche Sphäre" Buchhorns „unstreitig gegeben“ habe, dieser sei jedoch nicht so schwer­wiegend, dass er nur durch eine Geldent­schä­digung ausge­glichen werden könne: Einer aus Saarbrücken (SZ vom 24.11.2009, Seite 15 – Medien)