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Bundeskabinett beschließt FFG-Novelle

Der von Bernd Neumann vorge­legte Gesetz­entwurf zur Änderung des Filmför­de­rungs­ge­setzes sei heute vom Bundes­ka­binett beschlossen worden, meldet Blickpunkt:Film. Die Filmabgabe sei auf zweieinhalb Jahre – statt bisher fünf – befristet worden. Die Sperr­frist für Video-on-Demand-Angebote sei nun mit der Sperr­frist für die DVD-Auswertung gleich­ge­setzt worden und könne künftig nach sechs Monaten nach der Erstauf­führung im Kino beginnen. Überdies sehe das novel­lierte FFG vor, dass künftig von allen von der FFA geför­derten Filmen auch eine barrie­re­freie Filmfassung mit Audio­deskription für sehbe­hin­derte Menschen und Unter­titeln für hörge­schä­digte Menschen herge­stellt wird: Bundes­ka­binett winkt neues FFG durch

In seiner Presse­mit­teilung erklärt Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: „Ohne unser umfang­reiches Förder­system hätten nur wenige deutsche Filme eine Chance, gegenüber der finanz­starken Konkurrenz durch US-ameri­ka­nische Filme zu bestehen. Die Filmför­derung auf Bundes- und Länder­ebene ist daher unabdingbar, um die Struk­turen der deutschen Filmwirt­schaft zu verbessern und die Vielfalt der deutschen Filmland­schaft zu erhalten.“ Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: FFG-Novelle justiert Filmför­de­rungs­system neu (frei zugänglich)