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„Angemessene Vergütung“ für Kameraleute

Unter Berufung auf eine Mitteilung des Berufs­ver­bands Kinema­to­grafie (BVK) meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht, der BVK und die Constantin Film Produktion GmbH hätten dem Einigungs­vor­schlag der Schieds­stelle beim OLG München zur Betei­ligung von Kamera­leuten an den Erträgen aus der Verwertung von Kinofilmen zugestimmt. Damit trete in Deutschland erstmals eine gemeinsame Vergü­tungs­regel im Bereich Kinofilm in Kraft, welche die „angemessene Vergütung“ gem. § 32 UrhG von bildge­stal­tenden Kamera­leuten konkret festlegt: Erste gemeinsame Vergü­tungs­regeln im Bereich Kinofilm in Deutschland (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung des BVK: Erste gemeinsame Vergü­tungs­regel für Urheber bei Kinofilmen – 1,6 % vom Ertrag nach Rückzahlung von Förder­mitteln für Kamera­leute (frei zugänglich)