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UK: „Ebenso einfacher wie radikalen Schritt“ bei der Nutzung verwaister Werke

Mit einem neuen Gesetz habe die britische Regierung das Urheber­recht im Bezug auf die Nutzung verwaister Werke stark aufge­lo­ckert, um diese einer breiten Öffent­lichkeit zugänglich machen zu können, berichtet das Institut für Medien- und Urheber­recht. Die Nutzung verwaister Werke sei nun „weitgehend freige­geben“, berichte „WinFuture“. Man habe sich in Großbri­tannien für einen „ebenso einfachen wie radikalen Schritt entschlossen“. Großbri­tannien: Neue gesetz­liche Regelung zur Nutzung von verwaisten Werken (frei zugänglich)