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Bundesrat billigt Gesetze gegen unseriöse Geschäftspraktiken und zur Änderung des UrhG

Am Freitag habe der Bundesrat das Gesetz gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken und das Gesetz zur Änderung des UrhG gebilligt, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Letzteres diene der Umsetzung der Europäi­schen Richt­linie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in natio­nales Recht. In Zukunft sollen öffent­liche Einrich­tungen geschützte Werke einfacher digita­li­sieren und ins Netz stellen können: Urheber­rechts­reform: Bundesrat billigt Gesetz zur Änderungen des UrhG (frei zugänglich)