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EU-Kommission verabschiedet Neufassung der „Kinomitteilung“

Die EU-Kommission habe die endgültige Neufassung der sogenannten „Kinomit­teilung“ verab­schiedet, meldet Blickpunkt:Film. Die Mitteilung sei die recht­liche Grundlage für sämtliche europäi­schen Filmför­de­rungen und lege die Rahmen­be­din­gungen fest, wonach Filme und andere audio­vi­suelle Produk­tionen gefördert werden dürfen, ohne den freien Waren- und Dienst­leis­tungs­verkehr innerhalb Europas zu beein­träch­tigen. Für die Förder­mög­lich­keiten sowohl der FFA als auch des DFFF ergäben sich laut FFA keine gravie­rende Änderung: Förderer begrüßen Neufassung der Kinomit­teilung

Zur Presse­mit­teilung der Filmför­de­rungs­an­stalt: FFA-Präsident Junkersdorf: Neue EU-Kinomit­teilung erlaubt weiterhin flexible Förder­instru­mente in Europa (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten der Europäi­schen Kommission: Staat­liche Beihilfen: Kommission nimmt neue Beihil­fe­vor­schriften für die Filmför­derung an (frei zugänglich)