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Justizministerium: Streaming-Nutzung auch aus illegalen Quellen nicht strafbar

Der neue Justiz­mi­nister Heiko Maas habe auf eine Anfrage der Links­fraktion mitge­teilt, dass das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, nach Ansicht des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums nicht strafbar sei, meldet die Frank­furter Allge­meine. Hinter­grund sei die Abmahn­welle einer Anwalts­kanzlei gegen Nutzer, die sich Porno­filme auf dem Webportal Redtube angesehen haben sollen (Streaming). Es gelte als äußerst ungewöhnlich, dass sich ein Justiz­mi­nister zu laufenden Rechts­strei­tig­keiten einschaltet: Bundes­jus­tiz­mi­nister: Streaming ist erlaubt (frei zugänglich)

Experten teilten die Einschätzung des Justiz­mi­nis­te­riums, dass Strea­mings rechtlich nicht als illegale Kopie zu gelten haben, berichtet Heise online. Abmahn­an­wälte und ihre Auftrag­geber verträten hingegen die Ansicht, dass das Zwischen­spei­chern der Streams im Arbeits­speicher schon eine Verviel­fäl­tigung im Sinne des Gesetzes ist und Strea­ming­konsum damit gegen das Urheber­recht verstößt. Einschlägige Urteile dazu gebe es aber nicht: Regierung: Betrachten von Streams verstößt nicht gegen Urheber­recht (frei zugänglich)