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Rundfunkbeitrag vor Gericht

Der Rundfunk­beitrag zur Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in Deutschland werde  seit Dienstag vom Bayeri­schen Verfas­sungs­ge­richtshof überprüft, berichtet der Kölner Stadt­an­zeiger. Ein Ingol­städter Anwalt und die Droge­rie­markt­kette Rossmann klagten, weil sie das seit 2013 geltende Finan­zie­rungs­modell für verfas­sungs­widrig halten. Nach Ansicht der Kläger handele es sich bei dem Beitrag um eine verdeckte Steuer, für die die Bundes­länder als Partner des Staats­ver­trages keine Gesetz­ge­bungs­kom­petenz hätten. Das Urteil solle am 15. Mai verkündet werden: Recht­mä­ßigkeit auf dem Prüfstand (frei zugänglich)

Bei der Verhandlung des Bayeri­schen Verfas­sungs­ge­richtshofs über die Klage des Anwalts Ermano Geuer gegen den Rundfunk­beitrag gehe es um die „gesamte Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks“, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer gehofft habe, das Gericht werde schon am Dienstag eine Tendenz erkennen lassen, sei enttäuscht worden. Nur eine Frage sei den Richtern erkennbar besonders wichtig gewesen: „Steuer oder Beitrag?“ Einer gegen alle (SZ vom 26.3.2014, S. 25 – Medien)