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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: Rundfunkbeitrag mit Verfassung vereinbar

Der Verfas­sungs­ge­richtshof in Koblenz habe entschieden, dass der Rundfunk­beitrag mit der Verfassung von Rheinland-Pfalz vereinbar sei, meldet die Frank­furter Allge­meine. Damit sei die Verfas­sungs­be­schwerde eines Straßen­bau­un­ter­nehmens aus Montabaur gegen das Landes­gesetz, mit dem in Rheinland-Pfalz der Staats­vertrag zum Rundfunk­beitrag umgesetzt wird, gescheitert. Am Donnerstag sei auch der bayerische Verfas­sungs­ge­richtshof „mit dem Thema verfasst“: Rundfunk­beitrag recht­mäßig (frei zugänglich)

Zuvor hatte Joachim Huber im Tages­spiegel die Hinter­gründe der Klagen gegen die „Zwangs­abgabe“ zusam­men­ge­fasst: Kippt der Rundfunk­beitrag? (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Verfas­sungs­ge­richtshofs Rheinland-Pfalz: Neure­gelung der Rundfunk­fi­nan­zierung verfas­sungs­gemäß (frei zugänglich)