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Auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet pro Rundfunkbeitrag

Nach dem Rheinland-pfälzi­schen habe jetzt auch der Bayerische Verfas­sungs­ge­richtshof bestätigt: „Der Rundfunk­beitrag ist verfas­sungs­gemäß“, meldet die Frank­furter Allge­meine. Die Abgabe verletze keine Grund­rechte und sei auch keine Steuer, habe das Gericht die Entscheidung begründet. die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Droge­rie­markt­kette Rossmann seien daher unbegründet: Der Rundfunk­beitrag ist verfas­sungs­gemäß (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Bayeri­schen Verfas­sungs­ge­richtshofs (frei zugänglich)