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Karel de Gucht über TTIP: „Film und Fernsehen nicht Gegenstand des Verhandlungsmandats“

In der Zeit (Nr. 24/2014 vom 5.6.) schreibt Feuil­le­tonchef Jens Jessen, man sollte das geplante Trans­at­lan­ti­schen Handels­ab­kommen zwischen der EU und den USA (TTIP) verhindern. Das Trans­at­lantic Trade and Investment Partnership laufe „auf eine fast dikta­to­rische Beschränkung demokra­ti­scher Selbst­be­stimmung“, hinaus. Im Kern gehe es nicht um die „Aufhebung von Zöllen oder Import­ver­boten wie in klassi­schen Freihan­dels­ab­kommen“, nicht um den „äußeren Zaun, den Staaten zum Schutz ihrer Wirtschaft oder von Verbrau­cher­inter­essen errichten“. Es gehe um die inner­staat­lichen Gesetze, um Regulie­rungen und Subven­tionen, die einst mühsam errungen wurden, nun aber mit dem Makel behaftet werden, einem auswär­tigen Investor das Geschäft zu erschweren.“ Ein ameri­ka­ni­scher Filmpro­du­zenten, „der auf dem europäi­schen Markt dem subven­tio­nierten deutschen oder franzö­si­schen Kino begegnet“ könnte nach dem Willen der TTIP verlangen, „dass ihm die gleichen Subven­tionen gezahlt werden – oder ersatz­weise sämtliche Subven­tionen gestrichen werden“. Damit wäre die Idee der Filmför­derung konter­ka­riert, so Jessen weiter: „Das deutsche Kino, auch wenn es den ameri­ka­ni­schen Block­bustern noch nie einen Zuschauer wegge­nommen hat, wäre tot.“ Eine Wahnsinnstat (frei zugänglich)

Jessen habe in seinem Artikel „ein wahres Horror­sze­nario“ beschrieben, das sich aber „auf falsche Annahmen stützt, sich falscher Argumente bedient und zu falschen Schluss­fol­ge­rungen kommt“, antwortet  EU-Handels­kom­missar Karel de Gucht eine Woche später in einem Gastbeitrag in der Zeit (Nr. 25/2014 vom 12.6.). Jens Jessens Behauptung, das Abkommen würde das europäische Selbst­ver­ständnis und die demokra­tische Selbst­be­stimmung in dikta­to­ri­scher Weise beschränken, sei „gelinde gesagt purer Unsinn“. Film und Fernsehen seien „gar nicht Gegen­stand des Verhand­lungs­mandats“. Die europäi­schen Verträge verpflich­teten die EU und ihre Mitglieds­staaten, kultu­relle Vielfalt zu schützen und zu fördern, dies sei auch in der Unesco-Konvention aus dem Jahr 2005 festgelegt, der auch die EU beigetreten ist. Das schließe „ausdrücklich auch die Förderung europäi­scher Produ­zenten“ ein.

„Ich würde niemals ein Abkommen aushandeln oder einem solchen zustimmen, das unser System der Filmför­derung infrage stellen würde“, schreibt de Gucht weiter. Das treffe auch auf andere Kultur- und Medien­be­reiche zu, ob es sich um die Buchpreis­bindung oder die besondere Struktur des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in Deutschland handele. Auch der Bildungs­be­reich sei nicht bedroht. Kein von der EU abgeschlos­senes Handels­ab­kommen hat habe jemals infrage gestellt, „und auch das trans­at­lan­tische Handels- und Inves­ti­ti­ons­ab­kommen wird auf diese Bereiche keine negativen Auswir­kungen haben“: Zum Glück kein Wahnsinn (frei zugänglich)