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MDR-Staatsvertrag soll „grundlegend“ novelliert werden

Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen den MDR-Staats­vertrag grund­legend novel­lieren, berichtet epd Medien. Die thürin­gische Staats­kanzlei habe mitge­teilt, dass die Chefs der Staats­kanz­leien der drei mittel­deut­schen Länder überein­ge­kommen seien, „dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolg­reich abzuschließen ist“. Der bisherige Staats­vertrag für den MDR genüge nicht den Anfor­de­rungen, die das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in seinem Urteil über den ZDF-Staats­vertrag zur Frage einer staats­fernen Zusam­men­setzung der Aufsichts­gremien des öffentlich-recht­lichen Rundfunks formu­liert hat. Neben der Frage der Erwei­terung des Kreises der staats­fernen Mitglieder des MDR-Rundfunkrats müssten auch Fragen der Trans­parenz der Gremien, Regelungen zur Unver­ein­barkeit einer Gremi­en­mit­glied­schaft mit bestimmten öffent­lichen Ämtern und Fragen der Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit geklärt werden: Staats­kanz­leien wollen MDR-Staats­vertrag novel­lieren (frei zugänglich)

Zur gemein­samen Presse­mit­teilung der Chefs der Staats­kanz­leien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf den Seiten des Freistaats Thüringen: Die Staats­kanz­leien von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen streben eine grund­le­gende Novel­lierung des MDR-Staats­ver­trages an (frei zugänglich)