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Digital Single Market: „Ungerechtfertigtes Geoblocking“ soll verboten werden

EU-Binnen­markt­kom­missar Andrus Ansip und Digital­kom­missar Günther Oettinger hätten heute in Brüssel das Paket vorge­stelt, mit dem sie den digitalen Binnen­markt in Europa voran­bringen wollen, berichtet Musik­Woche. Dabei spielten unter anderem Themen des grenz­über­schrei­tenden Handels, des Geoblo­ckings und des Urheber­rechts eine Rolle, „aller­dings bleiben viele der 16 Punkte der frisch formu­lierten Digital­stra­tegie noch vage“. Zu dem 16-Punkte-Plan gehöre es unter anderem, den grenz­über­schrei­tenden elektro­ni­schen Handel zu verein­fachen, egal, ob es sich dabei um materielle Waren oder um digitale Inhalte handelt. Aber auch ungerecht­fer­tigtes Geoblo­cking solle verhindert werden. In seiner Präsen­tation habe sich Kommissar Ansip an einer Definition von gerecht­fer­tigtem und ungerecht­fer­tigtem Geoblo­cking versucht und den Online­markt für Glücks­spiele als Beispiel für berech­tigte Eingriffe genannt. Schließlich seien die in manchen Nationen nicht gestattet, andernorts jedoch schon. Nicht zu recht­fer­tigen seien hingegen Eingriffe, die dazu führten, dass Kunden aus einem Land zum Beispiel bei einem Autover­mieter andere Angebote erhielten als Kunden aus einer anderen Region Europas: EU-Kommission stellt Digital­stra­tegie vor

Die Kommission wolle Geoblo­cking beenden, zumindest, wenn es "ungerecht­fertigt" ist, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Damit bleibt es ebenso vage wie bei der Reform des Urheber­rechts: Einer­seits habe die Kommission Vorschläge für einen einheit­lichen EU-Rahmen noch im laufenden Jahr angekündigt, zugleich aber wolle sie „die Finan­zierung kreativer Inhalte sicher­stellen“. Das klinge nach der Quadratur des Kreises. Bislang müsse ein Anbieter zumeist für jedes Land Lizenzen erwerben, um einen Film dort zu zeigen. Tut er es nicht, ploppe beim Zuschauer der Hinweis auf, dass das Video in seinem Land nicht verfügbar sei. Laut Kommission sind nur vier Prozent der Videos in Strea­ming­diensten über alle Landes­grenzen innerhalb der EU abrufbar: So will Europa digital den Anschluss behalten (frei zugänglich)

Auf den Seiten der der Europäi­schen Kommission wird die Frage, ob Geoblo­cking bei audio­vi­su­ellen Inhalten ungerecht­fertigt ist, recht klar beant­wortet: „The financing of the audio­visual sector widely relies on a system based on terri­torial exclu­sivity, which as such cannot be considered as unjus­tified geo-blocking“: Questions and answers – Digital Single Market Strategy (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten der Europäi­schen Kommission: Digital Single Market – Bringing down barriers to unlock online oppor­tu­nities (frei zugänglich)