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Grenzenloser Zugriff auf TV-Inhalte vs. Finanzierungsmodell der Filmindustrie

Die EU-Kommission werfe dem briti­schen Bezahl­sender Sky UK vor, Verbraucher in Europa unrecht­mäßig von seinem Angebot fernzu­halten, schreibt Viola Schenz in der Süddeut­schen Zeitung. Zuschauer außerhalb von Irland und Großbri­tannien könnten teils weder über Satellit noch über Internet auf zahlungs­pflichtige Angebote von Sky UK zugreifen. Die Vorwürfe richteten sich auch gegen sechs große Hollywood-Filmstudios; mögli­cher­weise lägen unzulässige Verein­ba­rungen zwischen Sky UK und den Studios vor: Es gebe den Verdacht, dass Vertrags­klauseln die Ausstrahlung von Sky UK mit Filmen jener Studios außerhalb von Großbri­tannien und Irland verhindern.

Filmstudios und TV-Rechte­inhaber vergäben Lizenzen für das Ausstrahlen von Filmen an jeweils ein Land oder eine Sprach­region, so Schenz weiter. Auf diese Weise refinan­zierten sie ihre Produk­ti­ons­kosten. Die EU-Kommission sehe das Absichern dieser Rechte dagegen als Missstand an: Kunden aus der EU sollen bereits bezahlte Online-Inhalte überall in Europa nutzen können. Andrus Ansip, der für den digitalen europäi­schen Binnen­markt zuständige Kommissar, habe im März verkündet: „Ich hasse Geoblo­cking aus tiefstem Herzen.“ Der grenzenlose Zugriff auf TV-Inhalte stehe also gegen das Finan­zie­rungs­modell der Filmin­dustrie, deren Vertreter warnten vor einem „drama­ti­schen Rückgang der Filmpro­duktion in Europa“, wie Alexander Thies, Vorstands­vor­sit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz gesagt habe: Blockiert (SZ vom 29.7., S. 31 – Medien / frei zugänglich)