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„Münchner Entwurf“: Neue Impulse zur Urhebervertragsrechtsnovelle

Das am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzte Urheber­recht habe mehr Fragen aufge­worfen als gelöst, schreibt Peter Dehn im Film & TV Kameramann. Seit 13 Jahren werde darüber disku­tiert, wie vor allem die Rechte der Urheber künst­le­ri­scher Werke, darunter auch der Filmschaf­fenden, gestärkt und gesichert werden könnten. Mit indivi­du­ellen Regelungen wie Verein­ba­rungen zwischen Urheber­ver­bänden und Sendern oder Ergän­zungs­ta­rif­ver­trägen sei seither versucht worden, unklare Regelungen mit Inhalten zu füllen. Der „Münchner Entwurf zum Urheber­ver­trags­recht“ wolle neue Impulse in eine Novelle einbringen. Einen Schwer­punkt bildeten Regelungen insbe­sondere für komplexe Werke wie z.B. Filmwerke, Buchüber­set­zungen und Vielau­toren­werke. Ziel sei ein gerechter Ausgleich der Inter­essen von Kreativ­wirt­schaft, werkver­mit­telnden Unter­nehmen und Urhebern und die Schaffung einer erhöhten Rechts- und Planungs­si­cherheit, so die Initia­toren: „Münchner Entwurf“ zum Urheber­recht (frei zugänglich)

Auf den Seiten der Rechts­an­walt­kanzlei SKW Schwarz: Münchner Entwurf zum Urheber­ver­trags­recht (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)