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kino.to: Helfer zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to seien vom Amtsge­richt Leipzig zu Bewäh­rungs­strafen verur­teilt worden, berichtet die Leipziger Volks­zeitung. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten seien wegen gemein­schaft­licher Urheber­rechts­ver­letzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verur­teilt, der 29-Jährige müsse zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Männer hätten gestanden, für Kino.to raubko­pierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespei­chert und verbreitet zu haben: Kino.to-Raubkopierer in Leipzig zu Bewäh­rungs- und Geldstrafen verur­teilt (frei zugänglich)

Das Kapitel kino.to schließe sich bald, schreibt Lea Fauth in der tages­zeitung. Eine Seite wie kino.to könne heute gar nicht mehr die Reich­weite erreichen könnte wie noch vor einigen Jahren. Man könne davon ausgehen, dass der Erfolg des illegalen Streaming-Portals auch Druck auf die Industrie ausgeübt habe, legale Möglich­keiten zum Streaming von Bewegtbild anzubieten. Das sei heute mit Angeboten wie netflix oder whatchever breit und für wenig Geld verfügbar: Prozess gegen Kino.to-Helfer (frei zugänglich)