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Regierungsentwurf: Neuer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Die Bundes­re­gierung habe heute den von Heiko Maas, Bundes­mi­nister der Justiz und für Verbrau­cher­schutz, vorge­legten Entwurf für das Gesetz zur Neuordnung des Rechts­rahmens für die Tätigkeit von Verwer­tungs­ge­sell­schaften wie GEMA oder VG Wort beschlossen, meldet Musik­Woche. Das neue Gesetz solle die EU-Richt­linie zur kollek­tiven Rechte­wahr­nehmung in natio­nales Recht umsetzen und das Verfahren zur Bestimmung der Höhe von Vergü­tungen im Bereich der Privat­kopie refor­mieren. Der Entwurf für ein neues Verwer­tungs­ge­sell­schaf­ten­gesetz löse das bisherige Urheber­rechts­wahr­neh­mungs­gesetz ab. Die Staats­mi­nis­terin für Kultur und Medien, Monika Grütters, messe dem Gesetz­entwurf „hohe Bedeutung“ für Kreative und die Kreativ­wirt­schaft bei: Es sei „ein wichtiger kultur­po­li­ti­scher Erfolg, dass der Kultur- und Sozial­auftrag der deutschen Verwer­tungs­ge­sell­schaften erhalten bleibt“, habe Grütters in einer ersten Reaktion betont. „Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter angemessene Einnahmen aus ihrer kreativen Arbeit erzielen können. Nicht zuletzt dadurch sorgt der Gesetz­entwurf für bessere Rahmen­be­din­gungen in Kultur und Kreativ­wirt­schaft." Bundes­ka­binett beschließt Rechts­rahmen für Verwer­tungs­ge­sell­schaften neu

Zur Presse­mit­teilung der BKM auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Bundes­ka­binett fasst Rechts­rahmen für Verwer­tungs­ge­sell­schaften neu (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung des Justiz­mi­nis­te­riums: Kabinett beschließt neuen Rechts­rahmen für urheber­recht­liche Verwer­tungs­ge­sell­schaften (frei zugänglich)