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Mediatheken: Sender dürfen Programme in der Regel längst mindestens sechs Monate auf Abruf verfügbar machen

Die ARD, die den „Tatort“ jetzt dreißig Tage lang in der Mediathek zur Verfügung stellt, könnte die Folgen noch länger zeigen, schreibt Tilmann Gangloff in der Stutt­garter Zeitung. Es gebe keine neuen recht­lichen Rahmen­be­din­gungen, die das erst jetzt möglich gemacht hätten, denn nach geltendem Recht könnten die Sender die meisten Produk­tionen schon jetzt weit über die sieben Tage hinaus zur Verfügung stellen. Für Eigen- und Auftrags­pro­duk­tionen gebe es laut Oliver Castendyk von der Produ­zen­ten­al­lianz Teleme­di­en­kon­zepte, die inzwi­schen längst sämtliche Drei-Stufen-Tests passiert hätten, so dass „Fernseh­filme, Serien und Reihen in der Regel mindestens sechs Monate auf Abruf verfügbar gemacht werden dürfen“.

Dass die ARD ihre recht­lichen Möglich­keiten bei weitem nicht ausschöpft, könnte mit dem beson­deren Schutz des eigenen Fernseh­pro­gramms zusam­men­hängen, so Gangloff weiter. Gerade in den dritten Programmen seien die regel­mä­ßigen „Tatort“-Wiederholungen nämlich ein absolut zuver­läs­siger Quoten­bringer, der durch eine quasi perma­nente Online-Präsenz der einzelnen Folgen womöglich gefährdet wäre. Bemer­kenswert sei der Zeitpunkt der Aktion. Es werde kein Zufall sein, dass der Schritt gerade jetzt erfolgt sei: Seit einiger Zeit machen sich Medien­po­li­tiker dafür stark, die Sieben-Tage-Regelung grund­sätzlich abzuschaffen: Vier Wochen Zeit für die Mörder­suche (frei zugänglich)