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Öffentlich-rechtliche Mediatheken: Verweildauern sollen vervielfacht werden

Von den Aufsichts­gremien der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten würden derzeit fünf Drei-Stufen-Tests durch­ge­führt, schreibt Volker Nünning in der Medien­kor­re­spondenz. Alle Verfahren beträfen die ARD. Beim Bayeri­schen Rundfunk gehe es in zwei Prüfver­fahren darum, die Abruf­zeit­räume von bestimmten fiktio­nalen Sendungen zu verlängern: Das eine Verfahren beziehe sich dabei auf die Mediathek des BR (bei br.de), das andere auf die Mediathek des Ersten Programms der ARD (bei daserste.de) Sowohl in der Mediathek des BR als auch in der des Ersten sollen unter anderem Filme aus Reihen – beim Ersten etwa „Tatort“ oder „Polizeiruf 110“ – länger im Netz bleiben können, und zwar künftig über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten (aktuell sind es bis zu drei Monate). Folgen von täglichen Unter­hal­tungs­serien sollen demnächst bis zu drei Monate verfügbar sein. Bisher gelte hier, dass die jeweilige Folge bis zu sieben Tage nach ihrer TV-Ausstrahlung online verfügbar sein kann: Online-Ausbau: Testver­fahren bei BR, MDR und Radio Bremen (frei zugänglich)

„Es brechen uns mögliche Geschäfts­mo­delle weg, wenn die Verweil­dauern so exorbitant verlängert werden“, zitiert Hans Hoff in der Süddeut­schen Zeitung dazu den stell­ver­tre­tende Produ­zen­ten­al­lianz-Vorsit­zenden Uli Aselmann: „Tatort“, verweile doch! (SZ vom 26.02.2016, S. 37 – Medien)