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DFFF: Neue Richtlinie

Zum 1. März sei die für dieses Jahr zunächst nur vorläufig geltende DFFF-Richt­linie durch eine Neufassung ersetzt worden, berichtete Blickpunkt:Film am 3. März. Zwar blieben die Einstiegs­schwellen unver­ändert, aller­dings seien durch die BKM durchaus eine Reihe wesent­licher Änderungen vorge­nommen worden. So sei die nachträg­liche Überschreitung der bei Antrag­stellung angege­benen und anerkannten deutschen Herstel­lungs­kosten um bis zu 8 Prozent nicht mehr möglich, die Frist zur Fertig­stellung der Nullkopie könne nur noch ein einziges Mal verlängert werden, das Herstel­ler­ho­norar berechne sich bei inter­na­tio­nalen Kopro­duk­tionen auf den deutschen Finan­zie­rungs­anteil und vor Antrag­stellung sei jetzt ein Beratungs­ge­spräch obliga­to­risch: Neue DFFF-Richt­linie in Kraft

Weitere Infor­ma­tionen und die geänderte Richt­linie auf den Seiten des Deutschen Filmför­der­fonds (frei zugänglich)