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FFG 2017: Referentenentwurf vorgelegt

Die BKM habe den Referen­ten­entwurf für das kommende Filmför­de­rungs­gesetz vorgelegt, das am 1. Januar 2017 für die Dauer von fünf Jahren in Kraft treten soll, schreibt Marc Mensch bei Blickpunkt:Film. Das Volumen des abgabe­fi­nan­zierten Haushalts der FFA sei rückläufig, heiße es in der Begründung des Entwurfs. Dafür seien im Wesent­lichen Struk­tur­ver­än­de­rungen innerhalb der Filmwirt­schaft und das sich ändernde Nutzer­ver­halten verant­wortlich. Zur Stabi­li­sierung des Haushalts ziele der Entwurf daher u.a. auf eine Erhöhung der Rückflüsse in das Förder­system der FFA ab. Zu diesem Zweck würden unter anderem die sogenannten Erfolgs­dar­lehen abgeschafft. Zudem werde die „Chance auf die Rückzahlung bedingter Darlehen durch eine Schärfung der selek­tiven Förderung, u.a. durch Spitzen­för­derung im Drehbuch­be­reich und durch die Anhebung von Mindest- und Höchst­för­der­summen erhöht“. Eine Entlastung im sechs­stel­ligen Bereich verspreche sich der Gesetz­geber von der Neustruk­tu­rierung der Förder­kom­mis­sionen. Künftig sollen zwei Kommis­sionen (eine für Produk­tions- und Drehbuch­för­derung sowie eine für Verleih-, Vertriebs- und Video­för­derung) mit jeweils fünf Personen (statt der 13 Personen in der bishe­rigen Verga­be­kom­mission) über die Mittel­vergabe befinden. Mit der Änderung solle auch eine Reduzierung der jährlichen Sitzungszahl einher­gehen: FFA soll ab 2017 deutlich weniger Projekte fördern

Auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Neues Filmför­de­rungs­gesetz: Referen­ten­entwurf (frei zugänglich)