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Gemeinsame Vergütungsregeln von Produzentenallianz und BVR

Die Produ­zen­ten­al­lianz und der Bundes­verband Regie (BVR) hätten Gemeinsame Vergü­tungs­regeln für Kinofilme gemäß § 36 UrhG unter­zeichnet, die Mindest­stan­dards für Regie­gagen und Erfolgs­be­tei­li­gungen der Regis­seure definiert, berichtet Blickpunkt:Film und zitiert Uli Aselmann, Vorstand der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Kino: „Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organi­sierten Regis­seu­rinnen und Regis­seure gemeinsame Vergü­tungs­regeln zu verein­baren", erklärt Uli Aselmann, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Kino. "Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende Urheber­ver­trags­recht funktio­niert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu branchen­ge­rechten Lösungen zu kommen.“ – Neue Mindest­stan­dards für Kinofilm-Regis­seure