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Bundesverwaltungsgericht verhandelt 24 Klagen gegen Rundfunkbeitrag

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig verhandele 24 Klagen gegen den Rundfunk­beitrag, schreibt Joachim Huber im Tages­spiegel. Eine Reihe dieser Klagen, über die das Verwal­tungs­ge­richt mögli­cher­weise schon am Freitag entscheiden werde, beziehe sich darauf, dass auch derjenige, der kein Rundfunk­gerät besitzt, monatlich genauso seine 17,50 Euro an den Beitrags­service bezahlen muss wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt. Andere Kläger argumen­tierten, der Rundfunk­beitrag sei deswegen kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundes­ländern, die den Beitrag einge­führt hatten, fehle dafür die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz. Die Stich­hal­tigkeit der aller­meisten Argumente und Kritik­punkte sei schon auf den verschie­denen Ebenen der Vorin­stanzen getestet worden. Die Klagen seien ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurück­ge­wiesen worden: Ist der Rundfunk­beitrag eine Zwangs­steuer? (frei zugänglich)