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ACTA: Netzsperren vorgesehen

Im Rahmen des geplanten inter­na­tio­nalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counter­feiting Trade Agreement) wollen die Teilneh­mer­staaten offenbar über das jeweilige nationale Urhebe­recht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheber­rechts­ver­stöße, berichtet Heise online. Das gehe aus ersten Details des bisher streng geheim gehal­tenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World überein­stimmend berichtet hätten. PC World berichte unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitglieds­staaten verteilte Zusam­men­fassung der mündlich übermit­telten US-Position, dass der US-Entwurf soll die „abgestufte Erwiderung“ nennen solle, die nach Plänen der Regie­rungen Frank­reichs und Großbri­tan­niens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. „Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein inter­na­tio­nales ,Three Strikes‘-Szenario durch­setzen“: Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheber­rechts­ver­stößen (frei zugänglich)