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ALG 1 für Schauspieler: ver.di fordert Nachbesserungen

Die erschwerten Bedin­gungen zum Arbeits­lo­sen­geld­bezug für kurz befristet Beschäf­tigte – zu denen Schau­spieler meist gehören – sollen abgemildert werden, meldet Blickpunkt:Film unter Berufung auf den Bundes­verband der Film- und Fernseh­schau­spieler (BFFS). Das Bundes­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales habe mit Unter­stützung des Beauf­tragten für Kultur und Medien einen Gesetz­entwurf vorgelegt, der die soziale Absicherung für Kurzzeit­be­schäf­tigte verbessert. Demnach sollen künftig innerhalb der zweijäh­rigen Rahmen­frist unter bestimmten Voraus­set­zungen ab sechs Monaten Gesamt­be­schäf­ti­gungszeit Ansprüche auf Arbeits­lo­sengeld I entstehen: Neuer Gesetz­entwurf: Licht­blick für Schau­spieler

Der zu ver.di gehör­dende Bundes­Film­Verband (BFV) schreibt dazu in seinem Newsletter 04/2009, in drei Punkten forderten ver.di und die Berufs­ver­bände Nachbes­se­rungen. Als „völlig inakzep­tabel“ wird der Vorschlag angesehen, bei der Berechnung der Leistungen nur Arbeits­ver­hält­nisse zu berück­sich­tigen, die nicht länger als einen Monat dauern, zweiter wesent­licher Kritik­punkt sei die vorge­sehene finan­zielle Deckelung vom mehr als 30.240 Euro im Jahr. „Last but not least“ werde eine Wartezeit einge­führt, in der weder Anspruch auf ALG 1 oder Hartz IV bestehe: BFV-Newsletter 04/2009 – Olaf Scholz muss nachsitzen (frei zugänglich)