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Amazon legt Einspruch gegen Verbot von „Pastewka“-Folge ein

Am Dienstag berich­teten wir bereits, dass ein Verstoß gegen das Schleich­wer­be­verbot in Serie „Pastewka“ von der Bayeri­schen Landes­zen­trale für neue Medien (BLM) festge­stellt und daraufhin eine Ausstrahlung der betref­fenden Folge verboten wurde. Nun berichtet die Frank­furter Allge­meine Zeitung, dass Amazon Prime Video, einer Sprecherin zufolge, „die Verfügung der Bayeri­schen Landes­zen­trale für neue Medien (BLM) anfechten“ werde. „Ungeachtet dessen, werde ‚die beanstandete Episode in Kürze und für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version ausge­tauscht‘. … Amazon kann Rechts­mittel gegen die Unter­sagung sowie gegen die Anordnung der sofor­tigen Vollziehung einlegen.“

(nicht frei zugänglich/ Frank­furter Allge­meine Zeitung vom 24.1.2019)

Unter Berufung auf einen Unter­neh­mens­sprecher berichtet Timo Niemeier auf DWDL.de: die „neue Version soll schnellst­möglich, spätestens in einigen Tagen, online gehen“. „Amazon betont gegenüber DWDL.de, dass mit diesem Schritt weiterhin alle Folgen der Serie ohne Unter­bre­chung bei Prime Video zum Abruf bereit­stehen.“ Außerdem habe die BLM am Montag gegenüber DWDL.de erklärt, „dass auch Hinweise wie etwa „Dauer­wer­be­sendung“ das Problem nicht lösen würden. … Brainpool erklärte als zuständige Produk­ti­ons­firma bereits im vergan­genen Jahr, dass es keine Produkt­plat­zierung gegeben habe. Im konkreten Fall habe man laut Drehbuch in einem Elektro­markt drehen müssen und den Media Markt entspre­chend angemietet. … Auch Bastian Pastewka betonte am Mittwoch in der ZDF-Sendung ‚Volle Kanne‘, dass das Wort ‚Schleich­werbung‘ in diesem Zusam­menhang etwas schwierig sei. Die Serie handele eben von einem Technik-Nerd, der in einer Folge eben auch mal in einen Elektro­fach­markt gehe.“ Weiter heißt es im Artikel, der Fall habe „das Potenzial, um eine grund­sätz­liche Entscheidung herbei­zu­führen. … Bestätigt die Justiz die Ansicht der BLM, würde es künftig wohl noch viel mehr Fake-Produkte im Fernsehen zu sehen geben.“ Streit um „Pastewka“-Folge: Amazon legt Einspruch ein

(frei zugänglich/ vom 23.1.2019)