Skip to main content
News

ARD-Bundesliga-Ausgaben: DFL-Verschwiegenheitsklausel kann aufgehoben werden

ARD-Programm­di­rektor Volker Herres habe nach der ARD-Inten­dan­ten­tagung gesagt, weil „ich auf freiem Fuß bleiben möchte“, könne er die Kosten für die Fußball-Bundesliga-Übertra­gungs­rechte nicht verraten, schreibt Kai-Hinrich Renner in seiner „Medienmacher“-Kolumne im Handels­blatt und fragt, ob die Deutsche Fußball-Liga (DFL) Herres für eine Verletzung der Verschwie­gen­heits­klausel tatsächlich hinter schwe­dische Gardinen bringen könne. „Hinter vorge­hal­tener Hand“ erzählten DFL-Manager, dass dies Klausel standard­mäßig in ihre Kontrakte mit Rechte­er­werbern einge­ar­beitet sei und die Möglichkeit bestehe, aus wichtigem Grund darauf zu verzichten. Der börsen­no­tierte Pay-TV-Anbieter Sky dürfe seinen Anlegern – und damit der Öffent­lichkeit – verraten, was ihn die Bundesliga-Rechte gekostet haben. Prinzi­piell sei man bei der DFL auch bereit, öffentlich-recht­liche Sender von der Pflicht zur Verschwie­genheit freizu­stellen. „Offenbar“, so Renner weiter, „hat Herres bisher einfach nur keine Zeit gehabt, um die DFL darum zu bitten, ihn vom Still­schweigen zu entbinden.“ – Unter­neh­mens­be­rater entwi­ckeln ein Start-up (dritte Meldung, frei zugänglich)