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Pressemitteilung

ARD und Produzentenallianz verständigen sich auf „Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen“

Neuge­staltung der Bezie­hungen zwischen Produ­zenten und der ARD

Berlin, 2. Dezember 2009 – Nach konstruk­tiven Gesprächen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produ­zenten Film & Fernsehen e. V. auf die „Eckpunkte der Zusam­men­arbeit bei Auftrags­pro­duk­tionen im Fernsehen“ verständigt.

Der ARD-Vorsit­zende Peter Boudgoust begrüßte die Verstän­digung mit der Produ­zen­ten­al­lianz: „Wir haben damit erneut unter Beweis gestellt, dass wir ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte entspre­chend dem Grundsatz ‚die Rechte folgen dem Risiko’ gewähr­leisten.“

Für Alexander Thies, Vorsit­zender des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz, und Christoph Palmer, Vorsit­zender der Geschäfts­führung der Produ­zen­ten­al­lianz, ist die erreichte Überein­kunft ein Meilen­stein in den Bezie­hungen zwischen den deutschen Produ­zenten und dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk. Und die „weitrei­chendste Verbes­serung der Vertrags- und Arbeits­kon­di­tionen“ für deutsche Produk­tionen seit sehr langer Zeit. „Erfreu­li­cher­weise würdigen die Inten­danten und Programm­ver­ant­wort­lichen der ARD, dass nur leistungs­starke Produk­ti­ons­be­triebe, die auch für eine gestärkte Eigen­ka­pi­tal­basis vorzu­sorgen in der Lage sind, die Qualität und Kreati­vität der Fernseh­pro­gramme in Deutschland auf Dauer gewähr­leisten können.“

Im Vorder­grund der Überein­kunft stand, die Angebots­vielfalt der Programme und das Interesse der Zuschauer an spannenden und infor­ma­tiven Geschichten und Unter­hal­tungs­for­maten zu sichern. Eine sichere finan­zielle Grundlage einschließlich einer flexiblen Rechte­ver­ein­barung bietet die beste Gewähr, dass auch zukünftig Produ­zenten und Sender attraktive Programm­an­gebote für die Zuschauer herstellen werden. „Wir sind in einer Quali­täts­part­ner­schaft und haben mit dieser Verstän­digung einen großen Schritt in die Zukunft getan“, erklärten Alexander Thies und Christoph Palmer.

Kern der künftigen Zusam­men­arbeit ist die Überein­stimmung, verstärkt auch teilfi­nan­zierte Produk­tionen herzu­stellen, bei denen die Produ­zenten Rechte bei entspre­chender finan­zi­eller Betei­ligung zurück­be­halten können. Die ARD gewährt den Produ­zenten auch Erlös­be­tei­li­gungen für die Auslands­ver­wertung, bei Pay-TV, Kino und DVD-Erlösen und auch bei kommer­zi­ellen On-Demand-Angeboten. Neuland wollen die Betei­ligten in der Frage der Verwertung nicht genutzter Rechte gehen. Hier soll den Produ­zenten die Möglichkeit einge­räumt werden, nicht genutzte Rechte – insbe­sondere auch außerhalb des Sende­rechts – selbst­ständig zu verwerten und an den dadurch erzielten Erlösen die Sender zu betei­ligen. Ein nicht exklu­sives Sende­recht für die ARD-Landes­rund­funk­an­stalten bleibt in jedem Fall erhalten.

Eine Verstän­digung wurde auch über die Kalku­la­ti­ons­fä­higkeit wichtiger Berufs­bilder erzielt, wie z.B. Conti­nuity, Casting, Materi­al­as­sistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz, wobei hier ebenso wie bei der Anerkennung der Bürgschafts­kosten im Rahmen der Kalku­lation der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist.

Schließlich haben sich beide Seiten zu einer diffe­ren­zierten Regelung für Unter­hal­tungs­formate verständigt.

Die Eckpunkte der Zusam­men­arbeit haben bis zum 31.12.2013 Geltung. Eine Clearing­stelle von ARD und Produ­zen­ten­al­lianz bewertet die Praxis.

Zum Download: Eckpunkte für ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen bei Produk­tionen von Mitgliedern der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen im Auftrag der ARD-Landes­rund­funk­an­stalten in der Schluss­fassung vom 8.12.2009

Die Presse­mit­teilung als PDF-Dokument zum Download