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ARD und ZDF: „Autonome Zellen“

ZDF-Intendant Markus Schächter habe bei den 9. Mainzer Medien­ge­sprächen von „heiligem Zorn“ gesprochen, den er beim Lesen des ersten Entwurfs des 12. Rundfunk­än­de­rungs­s­staats­ver­trags gespürt hat, schreibt Hans-Peter Siebenhaar im Handels­blatt, fragt, warum es dem ansonsten bedächtig-diplo­ma­ti­schen Inten­danten die Zornesröte ins Gesicht  treibe und beant­wortet die Frage selber: Schächter und seine Kollegen von der ARD geben sich besorgt, dass die Überar­beitung der Magna Charta des öffentlich-recht­lichen Rundfunks dessen Spielraum im Internet begrenzen könne. Nach dem ersten Entwurf sollten künftig nur noch „sendungs­be­zogene“ Angebote im Internet weiter­ver­breitet werden, statt bisher „programm­be­glei­tende“.

Weiter schreibt Siebenhaar, ARD und ZDF seien heute zu „autonomen Zellen mutiert. Sie sind unkon­trol­lierbar geworden,“ zu politisch omniprä­senten und wirtschaftlich mächtigen öffentlich-recht­lichen Konzernen avanciert. Zu den bald über acht Milli­arden Euro Gebüh­ren­geldern kämen Hunderte von Millionen an Werbe­geldern und Renditen unzäh­liger Tochter­un­ter­nehmen wie Bavaria Film, Studio Hamburg bis hin zu börsen­no­tierten Unter­nehmen wie dem Medien­dienst­leister Cinemedia: „Die autonome Zelle“ (frei zugänglich)

Die Debatte um den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag sei zuletzt vor allem von ARD und ZDF mit Kampf­be­griffen wie „,Zensur‘ oder gar ,Morgenthau-Plan’“ angeheizt worden, schreibt Daland Segler  in der Frank­furter Rundschau. Dass die Aufge­regt­heiten von ARD und ZDF am Kern des Problems vorbei­giengen, habe Dieter Dörr vom Medien­ge­spräche-Mitver­an­stalter Mainzer Medien­in­stitut deutlich gemacht. Das, was da im Entwurf zum neuen Staats­vertrag stehe, richte sich nun einmal nach den Zusagen, die die Bundes­re­gierung der EU-Kommission gemacht habe, so Dörr. Die Wettbe­werbs­hüter in Brüssel wollten ja die Rundfunk-Gebühren als "Beihilfe", also Subvention einstufen. Damit wären sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Deshalb müssten neue Angebote öffentlich-recht­licher Sender ihren „Wert für die Öffent­lichkeit" nachweisen und sich einem „Drei-Stufen-Test“ unter­ziehen, bei dem auch die Auswir­kungen auf den Markt zu prüfen seien: „Sieben Tage, heiße Köpfe“ (frei zugänglich)