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ARD zum 12. RÄStV

Die Presse­mit­teilung der ARD im Wortlaut:
12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag – ARD-Vorsit­zender Raff: unklare Begriffe führen automa­tisch in den Konflikt – Unter­haltung ist auch im Internet Grund­ver­sorgung

    Köln (ots) – Die ARD setzt bei der Diskussion um den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag weiterhin auf prakti­kable und eindeutige Lösungen.  Zwar ist noch nicht sicher, dass die Minis­ter­prä­si­denten den Vertrag im Oktober abschließend beraten und verab­schieden werden, dennoch will die ARD die Zeit bis dorthin nutzen, noch zu einer Einigung in strit­tigen Fragen zu gelangen.

    Der ARD-Vorsit­zende Fritz Raff sagte: "Es wird immer deutlicher, dass der vorlie­gende Entwurf durch seine klein­tei­ligen und kaum nachvoll­zieh­baren Regle­men­tie­rungen mehr Probleme  verur­sachen als lösen wird. Wenn der Vertrag in der vorlie­genden Form beschlossen wird, dann wird der Streit danach vermutlich weiter­gehen."

    Das Haupt­problem sehe die ARD immer noch in zahlreichen unter­schied­lichen Inter­pre­ta­ti­ons­mög­lich­keiten einzelner Vertrags­pas­sagen. So sei immer noch ungeklärt, was unter einem Verbot von "elektro­ni­scher Presse" zu verstehen sei.  "Der Begriff ist schwammig, und schwammige Begriffe führen automa­tisch in den Konflikt", so Raff, und weiter: "Ich gehe davon aus, dass alles, was die ARD bisher im Internet anbietet auch weiterhin erlaubt ist."

    Bei der Verweil­dau­er­re­gelung für Online-Angebote hofft die ARD weiterhin auf flexible Regelungen, die es den Nutzern ermög­lichen, möglichst viele Inhalte auch langfristig abrufen zu können.

    Beim Streit­punkt Unter­haltung unter­strich Raff erneut die ARD-Position, dass diese eine unver­zichtbare Säule des öffentlich-recht­lichen Rundfunks sei: "Unter­haltung ist Grund­ver­sorgung!" Deshalb gehörten Bildung, Kultur, Infor­mation und Unter­haltung auch im Netz untrennbar zusammen, da die Angebote der ARD keine Nischen­an­gebote seien. Raff verwies dabei erneut auf die Integra­ti­ons­funktion des öffentlich-recht­lichen Rundfunks. Diese sei gesell­schaft­licher Auftrag und werde gerade auch durch unter­hal­tende Angebote im Netz gefördert.