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Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender: Staatskanzlei Schleswig-Holstein will Modellwechsel in der Medienpolitik

Die Staats­kanzlei Schleswig-Holstein schlage vor, den Auftrag für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk künftig im Gesetz genauer zu definieren, meldet epd medien aktuell. Im Gegenzug könne ARD und ZDF bei der inhalt­lichen Ausge­staltung dieses Auftrags mehr Spielraum gegeben werden, habe Matthias Knothe, Leiter der Stabs­stelle für Medien­po­litik in der Kieler Staats­kanzlei, dem Evange­li­schen Presse­dienst gesagt. Denkbar sei, dass die Sender künftig selbst entscheiden, auf welchen Ausspiel­wegen sie welche Programme anbieten. So könne die bisherige Praxis beendet werden, dass für jedes neue Angebot der Rundfunk­staats­vertrag geändert werden muss. Der Vorschlag, den der schleswig-holstei­nische Staats­kanz­leichef Thomas Losse-Müller in die Debatte einge­bracht hat, würde einen Modell­wechsel in der Medien­po­litik bedeuten, weil künftig nicht mehr der Gesetz­geber einzelne Programme beauf­tragen würde: Kieler Staats­kanzlei will mehr Spielraum für ARD und ZDF