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Auskünfte über Urheberrechtsbrecher nur bei Verletzungen „in gewerblichem Ausmaß“

Youtube müsse keine Daten über Nutzer heraus­geben, die in nicht gewerb­lichem Maß gegen das Urheber­recht verstoßen, melden die Financial Times Deutschland. Ein User habe große Teile des Kinofilms „Werner Eiskalt“ ins Internet gestellt und damit „eindeutig gegen das Urheber­recht verstoßen“, wie das das Oberlan­des­ge­richt München am Donnerstag in zweiter Instanz geurteilt habe. Auskünfte über denje­nigen, der das Video veröf­fent­lichte, könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechte­inhaber einge­fordert werden, wenn der Nutzer das „in gewerb­lichem Ausmaß“ getan habe: Youtube darf Nutzer­daten auch bei Missbrauch zurück­halten (frei zugänglich)