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AVMD-Richtlinie: Abrufdienste sollen „wie klassische Sender oder Kinos“ Abgaben an die jeweilige nationale Filmförderung zahlen

EU-Kommission, Europäi­sches Parlament und der Rat haben sich auf wesent­liche Kompro­misse zur Revision der Audio­vi­su­ellen Medien­dienste (AVMD)-Richtlinie geeinigt. Der Novel­lie­rungs­prozess hatte vor gut zwei Jahren im Mai 2016 begonnen. Die Richt­linie regelt u. a. die inhalt­lichen und werbe­recht­lichen Anfor­de­rungen an die audio­vi­su­ellen Medien­an­bieter.

Einige wichtige Änderungen sind:

  • „Anbieter von Video-on-Demand-Diensten müssen künftig mindestens 30 Prozent ihres Katalogs mit europäi­schen Inhalten bestücken.“
  • „Außerdem sollen Abruf­dienste nun, wie klassische Sender oder Kinos, gezwungen werden können, Abgaben an die jeweilige nationale Filmför­derung zu zahlen.“
  • „Werbe­zeiten werden libera­li­siert. Statt maximal zwölf Minuten pro Stunde wie bisher, kann ein Sender nun zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen. Die Länge der Blöcke lässt sich freier gestalten, doch darf das Programm frühestens alle 30 statt wie bisher alle 20 Minuten unter­brochen werden.“

Im letzten Trilog am 6. Juni 2018 werden letzte Details zu Ende verhandelt, sodann müssen Rat und Europäi­sches Parlament noch formell zustimmen. Eine für alle (Thomas Kirchner in der Süddeut­schen Zeitung, Samstag, 28.4., Medienteil)
(Nicht frei zugänglich)

Frei zugänglich: epd medien: EU-Einigung auf Reform der AVMD-Richt­linie (Nr. 82a vom 27.04.2018)