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BDI fordert „Begrenzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den neuen Medien“

„Fritz Raff und Markus Schächter haben keine Freu(n)de“, schreibt turi2. Nach Verlegern, Privat­sendern und TV-Produ­zenten springe „jetzt auch noch die Industrie (mit deutlicher Verspätung) auf den großen Kritiker-Zug zur Online-Expansion von ARD und ZDF auf“. Als „Fass ohne Boden“ geißele der Bundes­verband der Deutschen Industrie (BDI) in einem Positi­ons­papier eine öffentlich-recht­liche Online-Presse: „Industrie kriti­siert Online-Pläne von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

In einer Presse­mit­teilung des BDI heißt es, BDI-Präsident Jürgen Thumann habe  anlässlich der gegen­wär­tigen Überar­beitung des Auftrags von ARD und ZDF im Internet die Begrenzung des Angebotes gefordert, „sonst verzerren die Öffentlich-Recht­lichen mit den Geldern der Gebüh­ren­zahler den Wettbewerb so sehr, dass private Anbieter vom Markt verdrängt werden.“ Auf den Seiten des BDI: das BDI-Positi­ons­papier zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag

Mit klarer Aussage wendet sich der BDI in einem Positi­ons­papier gegen die geplante Expansion von ARD und ZDF im Internet, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Laut BDI bestehe überhaupt kein Bedarf, dass ARD und ZDF massiv ins Internet expan­dieren, denn die Grund­ver­sorgung sei schon heute durch die privaten Anbieter mehr als erfüllt. Deshalb sollten ARD und ZDF "strikt und präzise" begrenzt werden, fordern die Industrie-lobby­isten aus Berlin: „Fass ohne Boden“ (SZ vom 20.5.2008, Seite 17 – Medien)

Der BDI fürchte erheblich höhere GEZ-Gebühren, heißt es in der Welt. Mit einem mehrstu­figen Test wolle der Verband künftig Entwick­lungen der Sender prüfen lassen. Die hätten aber ganz eigene Vorstel­lungen. „BDI fordert Grenzen für ARD- und ZDF-Webauf­tritte“ (frei zugänglich)

Unter­dessen fordere der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­verband (vzbv), die Online-Angebote des öffentlich-recht­lichen Rundfunks dürften nicht einge­schränkt werden, meldet Infosat: „Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußfesseln anlegt, unter­gräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Recht­lichen insgesamt", kriti­siere vzbv-Vorstand Gerd Billen: „Der Verbraucher hat diese Infor­ma­ti­ons­an­gebote mit seinen Gebühren bezahlt. Es kann deshalb nicht sein, dass die Inhalte schon nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar sein sollen." In einem Brief an den Leiter der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadel­maier, fordere der vzbv: „Keine generelle restriktive Beschränkung der Verweil­dauer von Online-Inhalten öffentlich-recht­licher Rundfunk­an­stalten“ – „Kein Verfalls­datum für Online-Angebote der Öffentlich-Recht­lichen“ (frei zugänglich)