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PRÄAMBEL
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. verfolgen gemeinsam das Ziel, die langjährige Partnerschaft zwischen den ARD Landesrundfunkanstalten einerseits und den deutschen Produzenten andererseits zu stärken.
Vor dem Hintergrund der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. in den vergangenen Monaten gemeinsam die nachfolgenden Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit im dokumentarischen Bereich ausgelotet, diskutiert und zusammengestellt.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. teilen die Auffassung, dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährleistet werden und hierdurch auch dem Interesse der Fernsehzuschauer an einem bestmöglichen Angebot in der ARD umfassend Rechnung getragen wird.
1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Eckpunkte sind den zwischen den Mitgliedern der Produzentenallianz- Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten realisierten vollfinanzierten Auftragsproduktionen im dokumentarischen Bereich zugrunde zu legen, die eine Programmlänge von mindestens 15 Minuten aufweisen und inhaltlich in sich abgeschlossen sind.
Sollte eine Lücke zwischen der beidseitig abgestimmten Kalkulation und dem von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt zur Verfügung gestellten Budget entstehen, kann diese auf zwei Wegen geschlossen werden: Entweder der Aufwand wird in Abstimmung mit der Redaktion reduziert oder der Produzent beteiligt sich gegen eine anteilige Rechteüberlassung an den Kosten.
Soweit Dokumentationen als teilfinanzierte Auftragsproduktionen realisiert werden, erfolgt im Rahmen von Einzelverhandlungen nach Ermittlung der beidseitig abgestimmten Herstellungskosten eine Aufteilung der Rechte in Anlehnung an die Finanzierungsanteile.
2. ERLÖSBETEILIGUNG DER PRODUZENTEN
Die ARD-Landesrundfunkanstalten beteiligen die Produzenten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen mit 16% an sämtlichen Bruttoerlösen abzüglich nachgewiesener Synchronisationskosten, die bei der Verwertung der ganzen Produktion im Ausland, im inländischen Pay-TV, bei einer Kinoverwertung oder bei einer Verwertung der Videogrammrechte (DVD, VHS) erzielt werden.
Zur Errechnung der Erlösbeteiligung werden die bei der Verwertungstochter eingehenden Bruttoerlöse zunächst pauschal um 35 % reduziert, insbesondere um dem im Vergleich zu fiktionalen Programmen im Vorfeld weit höheren Aufwand zur Aufbereitung für den internationalen Markt Rechnung zu tragen. Bei Bruttoerlösen in Höhe von bis zu 1.500,00 € pro Vertriebsvorgang findet eine Erlösbeteiligung nicht statt.
Die Erlösbeteiligung erfolgt auch bei der Verwertung in bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Nutzungsarten, sofern sich die ARD-Landesrundfunkanstalten im Rahmen der Auftragsproduktionsverträge die Rechte zur Nutzung in unbekannten Nutzungsarten übertragen lassen.
Für die Erlösbeteiligung der Produzenten bei Verwertung der VoD-Rechte wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen, die noch in 2013, mit Rückwirkung für das gesamte Jahr 2013, abgeschlossen werden soll.
Dieser Eckpunkt wird angewandt auf alle Produktionen, die während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung erstmalig ausgestrahlt werden.
3. VERWERTUNG NICHT GENUTZTER RECHTE
Sofern einzelne Produktionen im Rahmen sämtlicher Programme, die die ARD-Landesrundfunkanstalten selbst veranstalten oder an denen sie beteiligt sind, sowie in Verwertungsformen außerhalb des Free-TV-Senderechtes, nicht innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren genutzt werden, sind die ARD-Landesrundfunkanstalten bei konkret nachgewiesenem Verwertungsinteresse (z.B. Vorlage des „letters of interest“ eines DVD-Vertriebs) grundsätzlich bereit, dem Produzenten im Einzelfall – unter Berücksichtigung der jeweiligen Verwertungsinteressen der Landesrundfunkanstalt – Verwertungsrechte an der Produktion zurück zu übertragen. Diese Möglichkeit der Selbstverwertung wird dem Produzenten dann eingeräumt, wenn die jeweilige Nutzungsmöglichkeit, z.B. Senderecht, Kinorecht, DVD-Recht, Merchandising-Recht von dem Sender nicht genutzt wird.
Bei einem nachgewiesenen Verwertungsinteresse in Höhe von mindestens 1.500,– EUR außerhalb der deutschsprachigen Gebiete ist eine Rechterückübertragung auch vor Ablauf der 5-Jahres-Frist möglich. Für Frankreich gilt dies erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Erstausstrahlung, wobei nach Ablauf dieser Frist in Frankreich die Auswertung durch den Sender nicht-exklusiv ist.
Wie unter Ziff. 2 bereits angemerkt, wird für die Nutzung der VoD-Rechte eine gesonderte Vereinbarung getroffen, die in 2013 abgeschlossen werden soll. Erfolgt der entsprechende Vertragsabschluss nicht in 2013, so beinhaltet die Möglichkeit der Selbstverwertung bis zum Abschluss einer anderslautenden Vereinbarung auch die Auswertung der VoD-Rechte.
Für den Fall, dass der Produzent von der eingeräumten Verwertungsmöglichkeit im Bereich „Senderechte“ Gebrauch macht, behält die jeweilige ARD-Landesrundfunkanstalt für alle Dritten Programme, das Gemeinschaftsprogramm sowie für solche Programme, an denen sie beteiligt ist, ein nicht exklusives Senderecht. Das nicht exklusive Senderecht schließt auch eine 7-Day-Catch-Up-Nutzung im Rahmen der nicht exklusiven Ausstrahlung mit ein. Weiterhin verbleibt den ARD-Landesrundfunkanstalten die Möglichkeit der nicht exklusiven Nutzung der Ausschnittrechte.
Im Falle einer Verwertung durch den Produzenten gilt zugunsten des auftraggebenden Senders die in Ziff. 2 dieser Vereinbarung geregelte modifizierte Erlösbeteiligung reziprok.
Dieser Eckpunkt wird angewandt auf alle Produktionen, die ab dem 1. Juli 2011 erstausgestrahlt worden sind.
4. AUFNAHME ERGÄNZENDER KALKULATIONSPOSITIONEN
1. Handlungkosten
Die ARD-Landesrundfunkanstalten erhöhen die Handlungskosten für die von dieser Vereinbarung umfassten Dokumentationen wie folgt:
bis einschl. 25.000,- € Nettofertigungskosten: 16,5% (bislang: 13,5%)
bis einschl. 50.000,- € Nettofertigungskosten: 13% (bislang: 11%)
bis einschl. 150.000,- € Nettofertigungskosten: 9,5% (bislang 8,5%)
bis einschl. 250.000,- € Nettofertigungskosten: 6,5% (bislang 6%)
(größer 250.000,- € Nettofertigungkosten: 6% – keine Veränderung)
Für alle nicht von dieser Vereinbarung umfassten Produktionen bleiben die geltenden Handlungskostensätze unverändert.
2. Aufnahme von Berufsbildern
Als Kalkulationsposten können auch folgende Berufsbilder/Positionen aufgenommen werden:
– Datawrangler (bei HD-Produktionen)
– Contiunity (nur bei Dokumentarspielen)
– Casting mit einem projektabhängigen Höchstsatz
– Kameraassistent
3. Rechteklärung Archivmaterial
Bei Produktionen mit einem Archivanteil von mehr als 20% der Sendelänge und geplanter Internetauswertung wird der Aufwand für die Rechteklärung als prozentualer Aufschlag in Höhe von – je nach Umfang und Schwierigkeit der Recherche – 5% bis 15% auf das für Archivrechte vereinbarte Budget abgegolten, jedoch maximal 2.000,- EUR. Bei Produktionen, die nahezu oder komplett aus Archivmaterial bestehen, wird gesondert verhandelt.
4. Pensionskasse
Der projektbezogen mittels des Überweisungsträgers nachgewiesene Betrag der Zahlungen an die Pensionskasse wird ohne Details und ohne Zuschläge (wie Handlungskosten oder Gewinn, jedoch zzgl. MwSt.) von der ARD-Landesrundfunkanstalt dem Produzenten erstattet.
5. BÜRGSCHAFTSKOSTEN
Die Kosten der von den ARD-Rundfunkanstalten verlangten Besicherungen sind in jeweils nachgewiesener Höhe bei Rückgabe dieser Bürgschaften in marktüblicher Höhe erstattungsfähig und keine Kalkulationsposten.
6. ENTWICKLUNGSKOSTEN
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Recherche für Dokumentationen grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko der Produzenten zählt. Die Projektvorschläge müssen derart eingereicht werden, dass sie inhaltlich und wirtschaftlich beurteilungsfähig sind.
Sind im Einzelfall besonders aufwändige produktionsvorbereitende Maßnahmen (z.B. Reisen, Vorbesichtigung, Motivsuche, Casting, Recherche, Fachberatung, Honorare wie z.B. für Stringer, etc.) erforderlich, erklären die ARD-Rundfunkanstalten ihre Bereitschaft, einen Produktionsvorbereitungsvertrag (PVV) abzuschließen. Über die bei der Produktionsvorbereitung entstehenden Kosten ist dem Auftraggeber eine detaillierte Kalkulation ohne Handlungskosten (HU) und Gewinn vorzulegen.
Kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Abschluss eines Produktionsvertrags, entsteht dem Produzenten im Rahmen der Gesamtkalkulation ein nachträglicher Anspruch auf HU und Gewinn.
Kommt ein Vertrag nicht innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Drehbuchs/ Treatments/ Exposés zustande bzw. soll das Projekt nicht unter Mitwirkung der jeweiligen Landesrundfunkanstalt realisiert werden, können dem Vertragspartner nach dessen schriftlichen Antrag die Rechte gegen Erstattung der mit dem PVV ausgezahlten Vergütung zurück übertragen werden.
7. ZAHLUNGSPLAN
Die Zahlungsabwicklung bei Auftragsproduktionen soll vorsehen, dass 90% des Budgets spätestens mit der Rohschnittabnahme vorausbezahlt werden. Die Zahlungspläne sehen Vorauszahlungen von
20% bei Vertragsschluss
40% bei Drehbeginn
30% bei Rohschnittabnahme
10% bei Endabnahme aller Liefermaterialien und nachgewiesenem Erwerb etwaiger Drittrechte vor.
Der Redaktion ist mit der Rohschnittabnahme ein Entwurf der Schnittliste, insbesondere mit Auflistung der verwendeten Fremd- und Archivmaterialien, vorzulegen.
Projektindividuell können Zahlungspläne abweichend geregelt werden.
8. VERFAHREN ZUR BESCHLEUNIGUNG DES ABSCHLUSSES VON VERTRÄGEN
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Produzentenallianz stimmen darin überein, die Vertragsabwicklung so effektiv wie möglich zu gestalten. Ohne vertragliche Grundlage können (Voraus-)Zahlungen nicht geleistet werden. Dies bedingt eine rechtzeitige Einreichung der Kalkulation.
Die Häuser bemühen sich, dem Produzenten innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Kalkulationsverhandlung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen ein Vertragsangebot zukommen zu lassen, soweit die hauseigene Geschäftsordnung dies zulässt. Das gilt nicht für Projekte, die unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung stehen.
Zur gegenseitigen Bestätigung der Kalkulationsverhandlungen kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen in einem Verhandlungsprotokoll festgehalten werden.
Dieser Eckpunkt soll 22 Monate nach Geltungsbeginn dieses Papiers evaluiert werden.
9. PRODUZENTENBINDUNG
Soweit Stoffe und Formate von einem Produzenten oder einem sonstigen Rechteinhaber entwickelt und von einem Produzenten an eine oder mehrere der ARD-Landesrundfunkanstalten herangetragen werden, ist mit der Realisierung der Produktion der anbietende Produzenten zu beauftragen (Produzentenbindung).
Dies gilt nicht, soweit aus Gründen, die in der Sphäre des anbietenden Produzenten liegen oder von ihm zu vertreten sind, der ARD-Landesrundfunkanstalt die Realisierung der Produktion mit diesem Produzenten nicht zumutbar ist.
10. DOKUMENTARISCHE FORMATE
Sender und Produzenten sind sich darüber einig, dass sie – ähnlich wie unter Ziff. 10 der Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen bei Produktionen im Auftrag der ARD-Landesrundfunkanstalten – eine ausgewogene und die Interessen beider Seiten berücksichtigende Regelung für den Umgang und die Auswertung solcher Formate treffen wollen.
11. VERTRAGSMUSTER
Die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten prüfen, ob für Auftragsproduktionen einheitliche Vertragsgrundsätze und Muster entwickelt werden können.
12. CLEARINGSTELLE
Wenn und soweit im Einzelfall im Rahmen einer beauftragten Produktion Streitigkeiten über die Anwendung dieser Eckpunkte entstehen sollten, sind die Parteien des Produktionsauftrags je einzeln berechtigt, die bereits bestehende gemeinsame Clearingstelle von ARD und Allianz Deutscher Produzenten anzurufen, die sich dann um eine einvernehmliche Lösung der Streitfrage bemüht.
13. GELTUNGSDAUER
Diese Eckpunkte sind, unbeschadet der Frist in Ziff. 3, für Produktionen ab 1.3.2013 und für eine vorläufige Dauer bis zum 30.09.2016 vorgesehen.
Ein Jahr vor Ablauf der Geltungsdauer der Eckpunkte werden Gespräche zwischen der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten über die Fortschreibung unter Berücksichtigung eines notwendigen Änderungsbedarfs geführt.
Zum Download: Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten bei dokumentarischen Produktionen in der Druckfassung (PDF-Datei, 240 KB)
Verweise
ARD-Eckpunkte Dokumentation: Schreiben an die Mitglieder der Sektion vom 22. Mai 2013
Pressemitteilung vom 10. Mai 2013: „Produzenten werden am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt“